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Erläuterung der Einzelpunkte des Antrags
Bestimmungen zur Vergabe von Internic-Domains
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1. Antragstellende Organisation (descr)
Bitte geben Sie in der ersten Zeile eine Beschreibung der zukünftigen
Domain-InhaberIn an (z.B. eine Firma, ein Verein oder eine Behörde), dieses muss
eine rechtsfähige (auch juristische) Person sein und wenn vorhanden, muss die
Organisations-/Rechtsform mit angegeben werden. Zusätzlich müssen Sie die
vollständige postalische Adresse, evtl. separat für Adresse zur
Strassenangabe und Adresse mit Postfachangabe, angeben. Antragsteller und Inhaber von
Domains können nur natürliche und juristische Personen sein, die ihren
allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13, 17 ZPO ) in Deutschland haben.
Zusätzlich müssen Sie die vollständige postalische Adresse, evtl.
separat für Adresse zur Strassenangabe und Adresse mit Postfachangabe, angeben.
Falls Sie nur die erstgenannten Angaben machen, stellen Sie bitte sicher, dass
der administrative Kontakt mit der vollständigen Adresse der Organisation
angegeben wird.
2. Domain-Name
Ein gültiger Domain-Name besteht aus Zahlen und Buchstaben und dem Zeichen "-"
(Bindestrich), wobei er mit einer Zahl oder einem Buchstaben beginnen und enden muss.
Das Zeichen "-" (Bindestrich) ist weder am Anfang noch am Ende zulässig. Ein
Domain-Name muss mindestens einen Buchstaben enthalten (ansonsten wäre
Verwechslung mit IP-Adressen möglich). Beim Domain-Namen wird nicht zwischen
Groß- und Kleinschreibung unterschieden. Die Mindestlänge des Domain-Namens
beträgt 3 Zeichen, die Höchstlänge 63 Zeichen (vergleiche
RFC 1035).
Die Namen bestehender Top Level Domains (arpa, com, edu, gov, int, net, nato, mil, org),
1- und 2-buchstabige Abkürzungen sowie deutsche Kfz-Kennzeichen sind als
Domain-Namen nicht zulässig. Eine weitere, eigene Unterteilung ist möglich
(direkte Subdomain von uni-karlsruhe.de ist z.B. rz.uni-karlsruhe.de). Die
antragstellende Organisation ist bei der Wahl des Domainnamens selbst für die
Einhaltung des Namensrechts verantwortlich, evtl. auftretende Konflikte mit
eingetragenen oder geschützten Namen sind zu beheben. Der Antragsteller
VERSICHERT DURCH DEN ANTRAG, KEINE RECHTE DRITTER ZU VERLETZEN.
Ansprechpartner, an den wir Dritte bei Problemen verweisen, ist der admin-c der
Domain, deshalb muss dieser immer innerhalb der Organisation, für die die Domain
beantragt wurde, angesiedelt sein. Die DENIC eG kann für Namenskonflikte NICHT
verantwortlich gemacht werden. Weitere rechtliche Hinweise siehe unter den vorgenannten
Vergabebestimmungen.
3. Administrativer Kontakt (admin-c)
Damit ist die verantwortliche Autorität für die Domain gemeint, hier ist nur
eine Person anzugeben, diese kann mit dem technischen Ansprechpartner übereinstimmen,
ist aber der allgemeine Ansprechpartner bei Rückfragen. Sie/Er ist 'BesitzerIn' der
Domain und für die Einrichtung von Subdomains und die Einhaltung des Namensrechts
verantwortlich. Als solcher MUSS sie/er in der Organisation angesiedelt sein, für
die diese Domain eingetragen wird (siehe Abschnitt 2. 'descr:'). Der admin-c
übernimmt die rechtliche Verantwortung, wenn die antragstellende Organisation nicht
oder nicht mehr existiert oder keinen allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13, 17 ZPO) in
Deutschland hat oder sonst nicht oder nicht mehr erreichbar ist. Die Person muss mit
dem nic-hdl angegeben werden und in der RIPE-Datenbasis eingetragen sein. Der admin-c
muss eine natürliche Person sein, die ihren allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13, 17
ZPO) in Deutschland hat.
Bitte beachten Sie, dass DE-NIC in Problemfällen und bei Rückfragen zuerst
über uns mit Ihnen Kontakt aufnimmt, wir gehen davon aus, dass wir uns mit Ihnen
koordinieren.
Antragsteller und Inhaber von Domains können nur natürliche und juristische
Personen sein, die ihren allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13, 17 ZPO) in Deutschland haben.
Das gilt insbesondere für den admin-c.
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