Erläuterung der Einzelpunkte des Antrags

Bestimmungen zur Vergabe von Internic-Domains

1. Antragstellende Organisation (descr)

Bitte geben Sie in der ersten Zeile eine Beschreibung der zukünftigen Domain-InhaberIn an (z.B. eine Firma, ein Verein oder eine Behörde), dieses muss eine rechtsfähige (auch juristische) Person sein und wenn vorhanden, muss die Organisations-/Rechtsform mit angegeben werden. Zusätzlich müssen Sie die vollständige postalische Adresse, evtl. separat für Adresse zur Strassenangabe und Adresse mit Postfachangabe, angeben. Antragsteller und Inhaber von Domains können nur natürliche und juristische Personen sein, die ihren allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13, 17 ZPO ) in Deutschland haben.

Zusätzlich müssen Sie die vollständige postalische Adresse, evtl. separat für Adresse zur Strassenangabe und Adresse mit Postfachangabe, angeben.

Falls Sie nur die erstgenannten Angaben machen, stellen Sie bitte sicher, dass der administrative Kontakt mit der vollständigen Adresse der Organisation angegeben wird.

2. Domain-Name

Ein gültiger Domain-Name besteht aus Zahlen und Buchstaben und dem Zeichen "-" (Bindestrich), wobei er mit einer Zahl oder einem Buchstaben beginnen und enden muss. Das Zeichen "-" (Bindestrich) ist weder am Anfang noch am Ende zulässig. Ein Domain-Name muss mindestens einen Buchstaben enthalten (ansonsten wäre Verwechslung mit IP-Adressen möglich). Beim Domain-Namen wird nicht zwischen Groß- und Kleinschreibung unterschieden. Die Mindestlänge des Domain-Namens beträgt 3 Zeichen, die Höchstlänge 63 Zeichen (vergleiche RFC 1035). Die Namen bestehender Top Level Domains (arpa, com, edu, gov, int, net, nato, mil, org), 1- und 2-buchstabige Abkürzungen sowie deutsche Kfz-Kennzeichen sind als Domain-Namen nicht zulässig. Eine weitere, eigene Unterteilung ist möglich (direkte Subdomain von uni-karlsruhe.de ist z.B. rz.uni-karlsruhe.de). Die antragstellende Organisation ist bei der Wahl des Domainnamens selbst für die Einhaltung des Namensrechts verantwortlich, evtl. auftretende Konflikte mit eingetragenen oder geschützten Namen sind zu beheben. Der Antragsteller VERSICHERT DURCH DEN ANTRAG, KEINE RECHTE DRITTER ZU VERLETZEN.

Ansprechpartner, an den wir Dritte bei Problemen verweisen, ist der admin-c der Domain, deshalb muss dieser immer innerhalb der Organisation, für die die Domain beantragt wurde, angesiedelt sein. Die DENIC eG kann für Namenskonflikte NICHT verantwortlich gemacht werden. Weitere rechtliche Hinweise siehe unter den vorgenannten Vergabebestimmungen.

3. Administrativer Kontakt (admin-c)

Damit ist die verantwortliche Autorität für die Domain gemeint, hier ist nur eine Person anzugeben, diese kann mit dem technischen Ansprechpartner übereinstimmen, ist aber der allgemeine Ansprechpartner bei Rückfragen. Sie/Er ist 'BesitzerIn' der Domain und für die Einrichtung von Subdomains und die Einhaltung des Namensrechts verantwortlich. Als solcher MUSS sie/er in der Organisation angesiedelt sein, für die diese Domain eingetragen wird (siehe Abschnitt 2. 'descr:'). Der admin-c übernimmt die rechtliche Verantwortung, wenn die antragstellende Organisation nicht oder nicht mehr existiert oder keinen allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13, 17 ZPO) in Deutschland hat oder sonst nicht oder nicht mehr erreichbar ist. Die Person muss mit dem nic-hdl angegeben werden und in der RIPE-Datenbasis eingetragen sein. Der admin-c muss eine natürliche Person sein, die ihren allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13, 17 ZPO) in Deutschland hat.

Bitte beachten Sie, dass DE-NIC in Problemfällen und bei Rückfragen zuerst über uns mit Ihnen Kontakt aufnimmt, wir gehen davon aus, dass wir uns mit Ihnen koordinieren.

Antragsteller und Inhaber von Domains können nur natürliche und juristische Personen sein, die ihren allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13, 17 ZPO) in Deutschland haben. Das gilt insbesondere für den admin-c.

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20.08.2000