Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltung der Bedingungen
(1) Der Geschäftsbereich Internet von TIGERSOFT Internetservices (im folgenden TIGERSOFT) erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn TIGERSOFT sie schriftlich bestätigt.
(3) Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte von TIGERSOFT, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.
§2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Vertrag über die Nutzung von TIGERSOFT-Diensten kommt mit der Gegenzeichnung eines Grundvertrages durch TIGERRSOFT zustande. TIGERSOFT kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Großbank abhängig machen.
(2) Soweit TIGERSOFT sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden TIGERSOFTs kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.
§3 Kündigung
(1) Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende kündbar.
(2) Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Die Kündigung muß TIGERSOFT - falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist - mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.
§4 Leistungsumfang
(1) TIGERSOFT ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikations-Infrastruktur. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der dem Grundvertrag beigefügten Anlage.
(2) Soweit TIGERSOFT entgeltfreie Dienste erbringt, können diese jederzeit - mit Vorankündigung - eingestellt bzw. gebührenpflichtig weiter angeboten werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
§5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die TIGERSOFT-Dienste sachgerecht zu nutzen. Besonders ist er verpflichtet,
(a) TIGERSOFT innerhalb eines Monats über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;
(b) TIGERSOFT unverzüglich zu unterrichten, wenn bei ihm Voraussetzungen für Tarifermäßigungen entfallen;
(c) die Zugriffsmöglichkeiten auf die TIGERSOFT-Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
(d) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder zukünftig zur Teilnahme am TIGERSOFT-Dienst erforderlich sein sollten;
(e) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und zu befolgen. Insbesondere sind Passworte geheim zu halten und unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, daß nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
(f) TIGERSOFT erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und Ihre Ursachen ermöglichen oder eine Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.
(g) nach Abgabe einer Störungsmeldung TIGERSOFT die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, daß eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag.
(h) Die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Tarifordnung, zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, fristgerecht zu bezahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde TIGERSOFT die entstandenen Kosten zu erstatten;
(i) TIGERSOFT entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten.
(2) Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 Lit. (b) und (c) genannten Pflichten, ist TIGERSOFT sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Lit. (h) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
(3) Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen nach erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis zu kündigen.
§6 Nutzung durch Dritte
>(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der TIGERSOFT-Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch TIGERSOFT gestattet.
(2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
(3) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der TIGERSOFT-Dienste durch Dritte entstanden sind.
§7 Zahlungsbedingungen
(1) TIGERSOFT stellt die im Vertrag vereinbarten Leistungen zu den genannten Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt Quartalsweise, jeweils zu Beginn eines Quartals. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet.
(2) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren) sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
(3) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag nach Zugang der Rechnung fristgerecht entsprechend dem angegeben Zahlungsziel auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerungen ist TIGERSOFT berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
§8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung
(1) Gegen Ansprüche von TIGERSOFT kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Rückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die TIGERSOFT die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Telekom usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von TIGERSOFT oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von TIGERSOFT autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten, hat TIGERSOFT auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen TIGERSOFT, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
(3) Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn der Kunde
a) aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die TIGERSOFT Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann.
b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird. oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
(4) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von TIGERSOFT liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn TIGERSOFT oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.
§9 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist TIGERSOFT berechtigt den Dienst zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.
(2) Ist die Zahlung des Käufers nicht spätestens 30 Tage nach dem Rechnungsdatum eingegangen, so gerät der Käufer ohne besondere Mahnung in Verzug.
(3) Kommt der Kunde
- für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder
- in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgeld für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann TIGERSOFT das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
(4) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt TIGERSOFT vorbehalten.
§10 Verfügbarkeit der Dienste
(1) TIGERSOFT bietet seine Internet-Dienste 24 Stunden am Tag an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für Wartungsarbeiten werden frühest möglich angekündigt.
(2) TIGERSOFT wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.
§11 Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die TIGERSOFT unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
(2) Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, daß TIGERSOFT seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
(3) Soweit sich TIGERSOFT Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist TIGERSOFT berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.
(4) TIGERSOFT steht dafür ein, daß alle Personen, die von TIGERSOFT mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der TIGERSOFT-Dienste nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten und Informationen zu beschaffen.
(5) Soweit dies in internationalen anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).
§12 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber TIGERSOFT wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
(2) TIGERSOFT haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, daß infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen TIGERSOFT-Leistungen unterbleiben. TIGERSOFT haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden; sei es, daß diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen.
(3) TIGERSOFT haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
(4) Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist die Haftung bei Schäden, die
a) durch Inanspruchnahme von TIGERSOFT-Diensten,
b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch TIGERSOFT,
c) die Verwendung übermittelter Programme und Daten von TIGERSOFT
d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens TIGERSOFT,
e) oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch TIGERSOFT nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf 500,- EURO beschränkt soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(5) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die TIGERSOFT oder Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der TIGERSOFT-Dienste oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
§13 Schlußbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist Wolfenbüttel, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist der Sitz von TIGERSOFT.
(2) Auf Verträge, die auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschlie8lich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(3) An Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der TIGERSOFT-Kunden gebunden.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
Wolfenbüttel, 15.10.2010
Andreas Cukrowski


